aus Tagesschau.de, 16.02.2012 18:20 Uhr
Richter verbieten Filtersysteme bei sozialen Netzwerken
Weil ein Rechteverwerter die Nutzer eines sozialen Netzwerks
im Verdacht hat, illegal Inhalte zu tauschen, klagte er vor dem
Europäischen Gerichtshof. Das soziale Netzwerk Netlog sollte dazu
verpflichtet werden, ein Filtersystem einzuführen. Doch das Gericht
untersagte das.
Von Martin Bohne, MDR-Hörfunkstudio Brüssel
Der
Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Betreiber eines
sozialen Netzwerks im Internet nicht gezwungen werden kann, ein
umfassendes Filtersystem für illegale Musik-Downloads einzurichten.
Netlog sollte zur Überprüfung der Nutzer gezwungen werden
Der
belgische Musikrechte-Verwerter Sabam wollte ernst machen mit der
Durchsetzung der Interessen der ihm angeschlossenen Autoren und
Komponisten. Und so nahm Sabam die niederländische Internet-Plattform
Netlog ins Visier, ein soziales Netzwerk wie Facebook mit immerhin knapp
100 Millionen Nutzern. Und etliche von ihnen, so der Verdacht, dürften
die Plattform auch zum illegalen Austausch von Musik und Filmen nutzen.
Per
Gerichtsbeschluss und Androhung eines Zwangsgelds wollten die
Rechte-Verwerter die Plattform Netlog daher zwingen, mit einem
technischen Filtersystem das Copyright auf den Profilseiten seiner
Nutzer durchzusetzen. Eine Regel, die für alle Nutzer gelten sollte,
zeitlich unbegrenzt und auch noch auf Kosten von Netlog.
Gericht entscheidet im Sinne der sozialen Netzwerke
Das
höchste europäische Gericht machte den findigen Rechteverwertern einen
dicken Strich durch die Rechnung und führte dafür eine ganze Reihe von
Gründen an.
Gerichtshof in Luxemburg hat im Sinne der Netzfreiheit entschieden.
Die Einführung des geforderten Filtersystems gegen Raubkopien, so
Begründung Nummer eins, würde Netlog zu einer allgemeinen Überwachung
der bei ihm gespeicherten Informationen und zur Identifizierung der
Netzwerk-Nutzer verpflichten. Das werde von der EU-Richtlinie über den
elektronischen Geschäftsverkehr verboten.
Außerdem wiesen die
Europarichter darauf hin, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen
dem Schutz des Urheberrechts und dem Schutz der Grundrechte
sicherzustellen sei. Ein solches präventives Überwachungssystem verletze
das Recht der Internet-Nutzer auf den Schutz personenbezogener Daten
und auf den freien Empfang und die freie Sendung von Informationen.
Freiheit von sozialen Netzwerken gestärkt
Und
schließlich würde Netlog gezwungen, ein kompliziertes und kostspieliges
Informatik-System einzurichten. Dies stelle eine erhebliche
Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit des sozialen Netzwerks
dar. Der Europäische Gerichtshof hat mit diesem Spruch die Freiheit
sozialer Netzwerke im Internet entscheidend gestärkt.
Az: C 360/10

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